Psychotherapie

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.

Sie steht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. der medizinischen oder klinisch-psychologischen Behandlung.

Die Ausübung der Psychotherapie ist durch das österreichische Psychotherapiegesetz geregelt.

Im Zentrum stehen das Gespräch und der Austausch zwischen Psychotherapeutin und Patient:in.

Je nach psychotherapeutischer Methode kann dieser Austausch durch Übungen und
andere Interventionen unterstützt und gefördert werden.

Ich arbeite in der humanistisch-existenzanalytischen Tradition, die Ihre persönlichen Werte, Lebenssinnfragen und vorhandene Ressourcen in den Mittelpunkt stellt.

Anwendungsgebiete

Psychotherapie unterstützt Menschen, die sich in Lebenskrisen, bei Stress- und Erschöpfungsgefühlen, Angst oder Selbstzweifeln befinden, und begleitet bei der Verarbeitung belastender Erfahrungen, bei Beziehungs- und Rollenfragen oder bei der Suche nach mehr Lebenszufriedenheit.

  • Angststörungen und Panikattacken

  • Zwangssymptome

  • depressive Verstimmungen

  • Burnout und Erschöpfung

  • traumatische Erfahrungen

  • psychosomatische Beschwerden

  • Suchterkrankungen

  • familiäre Konflikte

  • frauenspezifische Themen

  • Selbstwertthemen

Wann hilft Psychotherapie?

Psychotherapie eignet sich sowohl bei akuten Beschwerden als auch bei länger bestehenden Problemen.

Wenn beispielsweise einer der folgenden Sätze auf Sie zutrifft:

  • Ich bekomme rasendes Herzklopfen und Angst, dass ich sterben muss.
  • Ich habe Ängste vor dem Kontakt mit Menschen, vor großen Plätzen, vor engen Räumen, vor Autoritäten, vor bestimmten
    Tieren,..
  • Ich plage mich oft mit Gedanken, von denen ich glaube, dass ich mit niemandem darüber sprechen kann (Hoffnungslosigkeit,
    Suizidgedanken, Schuldgefühle, Hassgefühle,…).
  • Ich fühle mich lustlos, ständig überfordert und habe Probleme beim Ein- und Durchschlafen.
  • Ich befinde mich in einer belastenden Umbruchsituation (Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfälle,…).
  • Ich bin süchtig – nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spiel,…
  • Ich kann ohne bestimmte Rituale (z. B. ständiges Waschen, Zusperren,…) nicht leben, obwohl diese mein
    Leben sehr einengen.

 

Rahmenbedingungen

Verschwiegenheit

Laut §45 PThG 2024 (Psychotherapiegesetz) sind der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin sowie seine/ihre Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Private Psychotherapie mit Kostenzuschuss:

Wenn die Therapie ärztlich verordnet wurde, sollte die Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse selbst eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind dazu beim Sozialversicherungsträger einzureichen (per Post, E-Mail oder SV-App):

  • Rechnung über die psychotherapeutische Behandlung
  • Einzahlungsbeleg
  • Bestätigung der ärztlichen Untersuchung (zwischen 1. und 2. Therapietermin einholen!!)

Das Formblatt erhalten Sie von mir im Erstgespräch bzw. können Sie es im Folgenden downloaden

Information-Inanspruchnahme-und-SV-Bestaetigung-Psychotherapie

Kostenzuschüsse für eine psychotherapeutische Krankenbehandlung werden ab der 11. Sitzung im Behandlungsverlauf nur dann gewährt, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme derselben aufgrund dieses Antrages die grundsätzliche Weitergewährung des Kostenzuschusses (Bewilligung) zugesagt hat. Weitere Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender detaillierter Honorarnoten (entsprechende Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse bzw. Sie können auch bei mir nachfragen) .

 

Step by Step - Frau geht mit Turnschuhen die Treppe hinauf

 

Kosten & Dauer

Kosten Erstgespräch: Einheit: 130€ Dauer: 50 min

Kosten Folgegespräche im Zuge der psychotherapeutischen Behandlung: pro Einheit: 130€ Dauer: 50 min

Ein Teil der Kosten kann von der Krankenkasse rückerstattet werden. Ich stelle dafür eine Honorarnote aus.

Zuschüsse der jeweiligen Sozialversicherungsträger

33,70 € – ÖGK (Selbstbehalt: 96,30 €)
50,20 € – BVAEB (Selbstbehalt: 79,80 €)
50,00 € – SVS (Selbstbehalt: 80,00 €)

Termine: nach Vereinbarung

Zudem wird eine psychotherapeutische Behandlung von verschiedenen Zusatzversicherungen abgedeckt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an ihren Zusatzversicherungsträger.

 

Ablauf einer Psychotherapie

Schritt 1: Den/die richtige/n Psychotherapeut:in finden

Psychotherapeut:innen-Suche | ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

Schritt 2: Das Erstgespräch

Die Beziehung zwischen der Patient:in und dem/der Psychotherapeut:in ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung. Das Erstgespräch dient daher vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Mittelpunkt stehen dabei Beweggründe der Patient:in für eine Psychotherapie:

  • Anlass (z.B. Lebenskrise, Depressionen, Arbeitsunfähigkeit, Todesfall, Scheidung, Panikattacken, Suchtprobleme, Essstörungen etc.)
  • Motivation
  • Erwartung

Im Verlauf des Erstgesprächs werden die jeweiligen Rahmenbedingungen geklärt:

  • Methode
  • Setting (Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapie)
  • Häufigkeit der Sitzungen und eventuell die Dauer der Psychotherapie
  • Höhe des Honorars und der Zahlungsmodus
  • Regelung des Zuschusses bzw. Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Absage- und die Urlaubsregelung

Schritt 3: Beginn der Psychotherapie

Der Beginn einer Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit.

Der/die Patient:in kann die Entscheidung natürlich rückgängig machen, wenn er/sie denkt, sich getäuscht zu haben. Es ist aber besser, wenn dies nicht im Alleingang geschieht, sondern in Absprache mit dem/der Psychotherapeut:in, um eventuelle Missverständnisse aufklären und ausräumen zu können.

Da es in der Psychotherapie um ein Sich-Einlassen geht, sind parallele Psychotherapien nicht sinnvoll. Eine Ausnahme stellt die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder Einzel- und Paar- oder Familientherapie dar. In Absprache mit den beteiligten Psychotherapeut:innen können die genannten Kombinationen einander sinnvoll ergänzen.

Schritt 4: Verlauf einer Psychotherapie

Eine Psychotherapie wird bei jedem Menschen anders verlaufen. In der Regel zeigen sich erste Veränderungen nach einigen Sitzungen. Der/die Patient:in kann aber auch Momente der Skepsis und Rückfälle erleben. All das gehört dazu, ebenso wie erhellende Momente oder aber auch Krisen. Wir empfehlen, möglichst jedes auftretende Problem mit dem/der Psychotherapeut:in zu besprechen.

Es kann trotz beidseitigen Bemühens vorkommen, dass sich das gegenseitige Vertrauen nicht ausreichend einstellt. Ein Therapeut:innen-Wechsel könnte in Erwägung gezogen werden. Im Falle von Grenzverletzungen kann die Beschwerdestelle des jeweiligen Bundeslandes zu Hilfe gezogen werden.

Die Regelung der Sitzungsfrequenzen kann je nach Methode und Problemlage individuell gehalten sein. Häufig findet Psychotherapie einmal pro Woche bis 14-tägig statt, was im Laufe der Psychotherapie variieren kann.

Die Regelmäßigkeit der Psychotherapie-Einheiten und sinnvolle (nicht zu lange) Abstände zwischen den Sitzungen begünstigen den psychotherapeutischen Prozess.

Schritt 5: Das Ende der Psychotherapie

Die Psychotherapie ist dann zu Ende, wenn das Psychotherapieziel erreicht bzw. weitere Ziele nicht erreicht werden können. Wenn man von der Kostenfrage und der Frage des Abbruchs von Psychotherapien absieht, hängt die Dauer vom Psychotherapieziel und der Art und Schwere der Störung ab. In jedem Fall sollten Patient:in und Psychotherapeut:in das Ende miteinander besprechen und klären.

Erstgespräch bei mir

Ablauf des Erstgesprächs / Folgesitzungen

Im Erstgespräch sprechen wir gemeinsam über Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und klären, wie eine mögliche therapeutische Begleitung aussehen kann. Es gibt keinen „Test“– es geht ums gegenseitige Kennenlernen. Das Erstgespräch dauert 50 min und ist kostenpflichtig.

Ein Teil der Kosten kann über die Krankenkasse rückerstattet werden; dazu erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Die Häufigkeit der Therapiesitzungen wird individuell vereinbart und richtet sich nach Ihren Anliegen.
Bitte nehmen Sie zum Ersttermin Ihre E-Card mit. Sollten Sie eine klinisch-psychologische Diagnostik gemacht haben oder bei einem Facharzt/ einer Fachärztin gewesen sein, nehmen Sie bitte diese Unterlagen/Befunde zum Ersttermin mit.
Sie können das Honorar bar oder mittels Bankomatkarte nach den Therapieeinheiten begleichen. Für eine Rückverrechnung reichen Sie die jeweiligen Rechnungen bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Gerne erkläre ich die Formalitäten wegen Zuschüssen beim Erstgespräch ausführlich. Die Dauer der Therapie hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab.

Absageregelung 

Bitte sagen Sie Termine rechtzeitig ab, damit sie von anderen Patient:innen genutzt werden können. Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar von 100 % fällig.

Für Absagen genügt es, mir mindestens 2 Werktage vor dem Termin eine kurze Nachricht zu senden:

Sie müssen mich dabei nicht persönlich erreichen – Ihre Nachricht gilt als rechtzeitige Absage.

Bitte beachten Sie: nicht wahrgenommene oder abgesagte Einheiten können leider nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden.

Verspätung: Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten gilt die Sitzung als ausgefallen. Es besteht keine Wartepflicht über diesen Zeitraum hinaus.

Patient:inneninformationen

Bitte lesen Sie vorab die Patient:inneninformation durch – hier wird auch über mögliche Nebenwirkungen einer Psychotherapie informiert.

Patienteninformation-Uni-Krems

 

Praktische Hinweise

Die Praxis befindet sich im Gemeindeamt Frauental – 1.Stock, Parkplätze sind in der Regel vorhanden. Die Praxis ist nur wenige Minuten vom Bahnhof Frauental entfernt. Bitte kommen Sie einige Minuten vor dem Termin. Die Praxis ist barrierefrei zugänglich. Bitte nehmen Sie im Wartebereich unserer Praxisgemeinschaft Platz. Sie werden dort von mir zum vereinbarten Termin abgeholt.

Buchung

Buchung telefonisch unter +43699/11057170 oder unter office@barbara-lagger.com

 

Häufige Fragen zur Psychotherapie (FAQs)

Brauche ich eine Überweisung?

Nein, eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Muss ich was zum Erstgespräch mitbringen?

E-Card und wenn vorhanden nehmen Sie bitte auch die klinisch-psychologische Diagnostik oder Facharztbefunde mit.

Was passiert, wenn ich absagen muss?

Bitte sagen Sie Termine mindestens 48 Stunden vorher ab. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar verrechnet. Details zur Absageregelung finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Sind die Sitzungen wirklich vertraulich?

Ja, sämtliche Inhalte unterliegen der Schweigepflicht. Psychotherapeut:innen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß §45 Psychotherapiegesetz. Ihre Daten und Inhalte der Gespräche werden streng vertraulich behandelt.

Was kann ich im Notfall machen, wenn meine Psychotherapeutin auf Urlaub ist und ich eine Krise habe?

In Notfällen:

  • Ärztenotdienst: 141

  • Rettung: 144

  • Telefonseelsorge: 142

  • Rat auf Draht: 147

  • PsyNot – psychiatrisches Krisentelefon Steiermark: 0800 44 99 30

Wer oder was ist PsyNot?

PsyNot ist eine kostenfreie 24h-Notfall-Hotline unter der Nummer 0800 44 99 30, die bei akuten Krisen als erste Anlauf- und Ansprechstelle zur Verfügung steht.
Ein geschultes Expert:innenteam berät rund um die Uhr, ob bei suizidalen Gedanken, Konfliktsituationen oder Überforderungsgefühlen.
Das Krisentelefon unterstützt sowohl Betroffene als auch Familienangehörige, Bekannte, stationär entlassene Klient:innen und Klienten in akuten Problemsituationen oder Personen, die beruflich mit Betroffenen zu tun haben.