§95 Beratung bei einvernehmlicher Scheidung – Online in ganz Österreich
Was ist die §95 Beratung nach dem AußStrG in Österreich?
Seit 1. Februar 2013 ist in Österreich per Gesetz die Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtend (§95 Abs.1a Außerstreitgesetz)
Die §95 Beratung ist eine gesetzlich verpflichtende Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern in Österreich und Voraussetzung für die Durchführung des Scheidungsverfahrens.
Wie läuft die §95 Beratung online in Österreich ab?
Diese Beratung kann als Einzel- und Paarberatung erfolgen. Sie buchen einen Online-Termin bei mir und bekommen im Anschluss eine Bestätigung für das Gericht. Selbstverständlich unterliege ich als Beraterin einer Verschwiegenheitspflicht. Fokus wird inhaltlich auf die Kinderrechte gelegt.
Inhalt der Beratung sind unter anderem die Klärung der Ebenen
- Elternebene
- Paarebene
- familiärer Alltag
Erfahrungen, die Kinder brauchen und machen wollen: Dazu gehört der Wunsch (und das Recht),
- beide Eltern gleich lieb haben zu dürfen
- Kontakt und Nähe zu beiden Elternteilen zu haben,
- keine Abwertungen und Beleidigungen über den anderen Elternteil hören
und erfahren zu müssen - die Phantasie und die Hoffnung zu haben, dass (wider jede rationale
Einschätzung) „eventuell, eines Tages, alles wieder gut werde“ und die
Eltern wieder zusammenfinden - neue Partner der Eltern nicht sofort kennenlernen zu müssen,
- neue Partner mögen und lieb haben zu dürfen und dabei aber auch den
leiblichen Elternteil als das Einzigartige und Besondere beibehalten und Zeit
mit ihm/ihr verbringen zu dürfen - nach Kontinuität und Aufrechterhaltung von Beziehungen und dem Kontakt
zu Bezugspersonen, die für das Kind bedeutsam sind - die Vertrautheiten des Alltags, die Wohnsituation, Schule und Freunde
behalten zu dürfen und - wichtige Rituale des Alltags möglichst beibehalten zu können.
Es wird in der Beratung aber auf alterstypische Reaktionen & Verhaltensweisen bei minderjährigen Kindern/ Jugendlichen Bezug genommen. Ziel der §95 Beratung ist es, Eltern für die Bedürfnisse ihrer Kinder während und nach der Trennung zu sensibilisieren und eine stabile Basis für die zukünftige Elternverantwortung zu schaffen.
§95 Beratung Online – Vorteile
Die §95 Beratung online bietet Ihnen maximale Flexibilität und Diskretion. Sie absolvieren das verpflichtende Beratungsgespräch bequem von zuhause aus – ortsunabhängig in ganz Österreich. Termine sind kurzfristig möglich, die Teilnahme erfolgt einfach per Zoom. Nach der Beratung erhalten Sie rasch Ihre gerichtlich anerkannte Bestätigung.
- flexibel von zuhause
- kurzfristige Termine
- österreichweit anerkannt
- diskret & vertraulich
- getrennte oder gemeinsame Teilnahme möglich
Bestätigung für das Gericht
Die Teilnahme an der gerichtlichen Beratung nach §95 ist in Österreich eine zwingende Voraussetzung für das Fortführen des Scheidungsverfahrens. Ohne bestätigte Teilnahme wird der Antrag auf Scheidung nicht vollstreckbar bzw. das Verfahren wird nicht fortgesetzt.
Kinder oder Jugendliche nehmen an der ONLINE-Beratung NICHT teil!
§95 Beratung Online in ganz Österreich
Ich begleite Eltern in ganz Österreich – von Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck bis Klagenfurt.
Die §95 Beratung findet online per Zoom statt. Sie erhalten den Zugangslink vorab per E-Mail. Beide Eltern können entweder gemeinsam oder getrennt teilnehmen.
§95 Berater Österreich – Online Beratung | Barbara Lagger
Man muss gelistete Berater:in sein, damit das Gericht die Bestätigung anerkennt. Selbstverständlich bin ich beim Bundesministerium als §95 Beraterin als Expertin gelistet.
Anbei der link für die Berater:innenliste.
Buchung einer §95 Beratung – Online Beratung in ganz Österreich
Eine Trennung ist für Eltern und Kinder eine herausfordernde Zeit. In der §95 Beratung unterstütze ich Sie dabei, die Bedürfnisse Ihrer Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und gut vorbereitet in das Scheidungsverfahren zu gehen.
Sie möchten eine §95-Beratung online absolvieren, dann klicken Sie auf den grünen Button. Jetzt §95 Beratung online buchen:
✔ Termine kurzfristig verfügbar
✔ Gerichtliche Bestätigung unmittelbar nach der Beratung
✔ Einfache Teilnahme per Zoom
„Die Aufgabe der Eltern ist es, den Kindern Flügel zu geben, aber sie nicht zu brechen.“
Friedrich Fröbel

Was kostet die Elternberatung nach §95 AußStrG – Außerstreitgesetz?
DAUER: 50 min pro Einheit
KOSTEN:
Online-Elternberatung: 150 € pro Einheit
BUCHUNG: über die Online Buchung oder unter office@barbara-lagger.com
ABLAUF: Die Beratung findet per Zoom statt. Den Link erhalten Sie vor der Beratungseinheit.
Häufige Fragen zur §95 Beratung (FAQs)
Wie lange dauert die §95 Beratung?
Die Beratung dauert mindestens 50 Minuten pro Einheit.
Müssen beide Eltern teilnehmen?
Ja, beide Elternteile sind gesetzlich verpflichtet, die §95 Beratung zu absolvieren. Die Beratung kann entweder gemeinsam als Paarberatung oder getrennt in Einzelterminen stattfinden. Wichtig ist, dass beide Eltern eine Bestätigung über die Teilnahme erhalten.
Können Kinder an der Beratung teilnehmen?
Nein, Kinder oder Jugendliche nehmen an der §95 Online-Beratung nicht teil.
Ist die Online-Beratung gerichtlich anerkannt?
Ja, ich bin als §95 Beraterin beim Bundesministerium gelistet.