Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung
Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG
Ein gemeinsames Kind verbindet Eltern ein Leben lang. Nach einer Trennung ist es jedoch oft herausfordernd, tragfähige Regelungen zu Obsorge und Kontaktrecht zu finden. Wenn keine einvernehmliche Lösung gelingt oder bestehende Vereinbarungen nicht funktionieren, kann das Gericht eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.
Wann ordnet das Gericht eine Beratung nach § 107 AußStrG an?
- bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
- bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
- bei gestörter elterlicher Kommunikation und mangelnder Kooperation
- wenn kindliche Entwicklungsbedürfnisse nicht ausreichend beachtet werden
- in hocheskalierten Konflikten zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
- bei der Sorge über die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils
Die Beratung bietet einen geschützten Rahmen außerhalb des Gerichtssaals. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse Ihres Kindes und die Entwicklung tragfähiger Lösungen für den Alltag. Ziel ist es, die elterliche Verantwortung zu stärken und Eskalationen zu reduzieren.
§ 107 Berater Österreich – | Barbara Lagger
Man muss gelistete Berater:in sein, damit das Gericht die Bestätigung anerkennt. Selbstverständlich bin ich beim Bundesministerium als §107 Beraterin als Expertin gelistet.
Anbei der link für die Berater:innenliste.
„Auch in schwierigen Konfliktsituationen ist es möglich, wieder handlungsfähig zu werden – im Interesse Ihres Kindes.“

Ablauf, Kosten, Buchung
KOSTEN:
Einzelberatung: 130 € pro Einheit
Paarberatung: 200 € pro Einheit
DAUER: 50 min pro Einheit
BUCHUNG: unter +43699/ 11057170 oder unter office@barbara-lagger.com
ABLAUF: Die Beratung findet im Gesundheitszentrum Frauental statt.
Bitte bringen Sie den schriftlichen Gerichtsbeschluss mit, aus dem hervorgeht:
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wie viele Einheiten angeordnet wurden
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ob es sich um Einzel- oder Elternberatung handelt
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in welchem Zeitraum die Beratung zu absolvieren ist
ABSAGEREGELUNG
Bitte sagen Sie Termine rechtzeitig ab, damit sie von anderen Klient:innen genutzt werden können. Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar von 100 % fällig.
Für Absagen genügt es, mir mindestens 2 Werktage vor dem Termin eine kurze Nachricht zu senden:
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per E-Mail: office@barbara-lagger.com
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telefonisch: +43 699 11057170 (Sie können auf die Mailbox sprechen)
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per SMS
Sie müssen mich dabei nicht persönlich erreichen – Ihre Nachricht gilt als rechtzeitige Absage.
Verspätung: Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten gilt die Sitzung als ausgefallen. Es besteht keine Wartepflicht über diesen Zeitraum hinaus.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist eine Beratung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG?
Diese Beratung wird vom Gericht angeordnet, wenn Eltern nach einer Trennung keine tragfähigen Regelungen zu Obsorge oder Kontaktrecht finden oder Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit bestehen. Ziel ist es, das Kindeswohl zu stärken und die elterliche Kooperation zu verbessern.
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Ja. Wenn das Gericht die Beratung anordnet, ist sie verpflichtend. Das festgelegte Stundenausmaß sowie der Zeitraum ergeben sich aus dem gerichtlichen Beschluss.
Müssen beide Elternteile teilnehmen?
Idealtypisch ja – besonders bei angeordneter Elternberatung.
Wenn Einzelberatungen angeordnet wurden, nimmt jeweils ein Elternteil allein teil. Maßgeblich ist der gerichtliche Auftrag.
Was ist das Ziel der Beratung?
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Verbesserung der Kommunikation
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Entwicklung tragfähiger Vereinbarungen
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Fokus auf die Bedürfnisse des Kindes
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Deeskalation hochstrittiger Konflikte
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Stärkung der elterlichen Verantwortung
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie unbedingt den schriftlichen Gerichtsbeschluss mit, aus dem hervorgeht:
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Anzahl der angeordneten Einheiten
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Art der Beratung (Einzel- oder Elternberatung)
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Zeitraum der Durchführung
Was passiert, wenn ein Elternteil nicht erscheint?
Bei verpflichtender Beratung kann das Nichterscheinen rechtliche Folgen haben. Zusätzlich gilt die Ausfallregelung laut Honorarvereinbarung.
Sind auch Kinder bei der Beratung dabei?
Nein. Die Beratung richtet sich an die Eltern.
Ist die Beratung vertraulich?
Ja. Die Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Was passiert bei Verspätung oder Absage?
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Absage mindestens 48 Stunden vorher
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Danach 100 % Ausfallhonorar
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Bei mehr als 15 Minuten Verspätung gilt der Termin als ausgefallen
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Termine werden zeitnah vergeben, insbesondere wenn ein gerichtlicher Zeitraum einzuhalten ist. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen.