Elternberatung §95
Elternberatung nach §95 Außerstreitgesetz
Seit 1. Februar 2013 ist in Österreich per Gesetz die Elternberatung vor einer Scheidung in Einvernahme verpflichtend (§95 Abs.1a Außerstreitgesetz)
Eine Elternberatung nach § 95 betrifft Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigen. Diese Beratung kann als Einzel- und Paarberatung erfolgen.
Man erhält eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die man dem Gericht dann vorlegen kann.
Kinder nehmen an der Beratung NICHT teil!
„Die Aufgabe der Eltern ist es, den Kindern Flügel zu geben, aber sie nicht zu brechen.“
Friedrich Fröbel

Ablauf, Kosten, Buchung
DAUER: 50 min pro Einheit
KOSTEN:
Einzelberatung: 130 € pro Einheit
Paarberatung: 150 € pro Einheit
BUCHUNG: unter +43699/ 11057170 oder unter office@barbara-lagger.at
ABLAUF: Die Beratung findet im Gesundheitszentrum Frauental statt.
MITZUBRINGEN: Lichtbildausweis