Elternberatung §95

 

Elternberatung nach §95 Außerstreitgesetz

Seit 1. Februar 2013 ist in Österreich per Gesetz die Elternberatung vor einer Scheidung in Einvernahme verpflichtend (§95 Abs.1a Außerstreitgesetz)

Eine Elternberatung nach § 95 betrifft Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigen. Diese Beratung kann als Einzel- und Paarberatung erfolgen.

Man erhält eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die man dem Gericht dann vorlegen kann. 

Kinder nehmen an der Beratung NICHT teil!

„Die Aufgabe der Eltern ist es, den Kindern Flügel zu geben, aber sie nicht zu brechen.“

Friedrich Fröbel

 

 

Ablauf, Kosten, Buchung

DAUER: 50 min pro Einheit

KOSTEN:

Einzelberatung: 130 € pro Einheit
Paarberatung: 150 € pro Einheit

BUCHUNG: unter +43699/ 11057170 oder unter office@barbara-lagger.at

ABLAUF: Die Beratung findet im Gesundheitszentrum Frauental statt.

MITZUBRINGEN: Lichtbildausweis